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Gefahren für gemeinnützige Vereine durch pauschale Aufwandsentschädigungenvon dresdner-anwalt.de
Die pauschale Aufwandsentschädigung für Vorstände gemeinnütziger Vereine eröffnet die große Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit verbundener Regressansprüche.
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Vorstände gemeinnütziger Vereine sind oft ehrenamtlich tätig. Sie haben keinen Vergütungsanspruch.
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Fahrt-, Telefon- und Büromaterialkosten können ohne Gefahren gegen Nachweis erstattet werden.
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Soweit pauschale Entschädigungen bezahlt werden, kann die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, wen... Weiter lesen
08/2009 17 mal gelesen KommentareFügen Sie Ihren Kommentar hinzu: |
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