Gefahren für gemeinnützige Vereine durch pauschale Aufwandsentschädigungen

von dresdner-anwalt.de
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Die pauschale Aufwandsentschädigung für Vorstände gemeinnütziger Vereine eröffnet die große Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit verbundener Regressansprüche.

  1. Vorstände gemeinnütziger Vereine sind oft ehrenamtlich tätig. Sie haben keinen Vergütungsanspruch.
  2. Fahrt-, Telefon- und Büromaterialkosten können ohne Gefahren gegen Nachweis erstattet werden.
  3. Soweit pauschale Entschädigungen bezahlt werden, kann die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, wen... Weiter lesen

08/2009
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