Vorstandszahlungen im Verein

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§ 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz regelt die steuerfreien Einnahmen unter anderem von Vorständen eines gemeinnützigen Vereins. Danach sind Einkünfte bis zur Höhe von insgesamt 500,00 Euro im Jahr steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen aus der Tätigkeit eine anderweitige Steuerbefreiung gewährt wird. Diese Regelung wurde mit Wirkung von dem Veranlagungszeitraum 2007 geändert. Das Gesetz ist am 10.10.2007 im Bundesgesetzblatt 1 Seite 23/32 veröffentlicht wurden.

Nunmehr hat das Bundesministeriu... Weiter lesen

06/2009
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