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Dresden und das Recht

Drezdany, das altsorbische Wort für Auwald- und Sumpfbewohner, dürfte der Ursprung des Namens der Stadt an der Elbe sein. Die Stadt wurde 1206 zum ersten Mal urkundlich erwähnt, Siedlungen sind schon seit der Jungsteinzeit bekannt. Mitten in den schönsten Naturschutzgebieten gelegen, war und ist die Gegend mit gutem Grund Weltkulturerbe. Auch die Stadt selber begeistert nach gelungenen Renovierungen erneut, dem Namen "Elbflorenz" wird sie durchaus wieder gerecht.

Die große Politik und die Jurisprudenz waren immer schon mit der Hauptstadt des Freistaates Sachsen verknüpft. Im Spätmittelalter bis hin zur frühen Neuzeit wurden in Dresden Hexenprozesse abgehalten. Ebenfalls in dieser Epoche, im Jahr 1662, erlangte der Rechtsgelehrte Werner Theodor Martini die Professur und war fortan am Hofgericht tätig. Berühmt wurde er vor allem durch die Herausgabe der "Jurisprudentia criminalis". In diesem Buch wurden zehn Dissertationen veröffentlicht, die die Hauptmaterialien des Strafrechts zur Grundlage haben. Ein weiterer gebürtiger Dresdner, der studierter Jurist war, kam allerdings mit der Pharmazie zu einem Milliardenvermögen: 1934 geboren, machte Adolf Merckle aus dem kleinen Betrieb, den er von seinem Vater übernommen hat, ein weltbekanntes Unternehmen.

Dresden verfügt als Landeshauptstadt über zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Hier sei besonders das Landeskriminalamt Sachsen erwähnt. Wegen der Ermittlung von personenbezogenen Daten via Handynutzung geriet es in die Schlagzeilen. Die Gewaltenteilung, sprich, Trennung von Legislative und Exekutive von der Judikative findet in Sachsen dergestalt statt, dass sich zwar das Oberlandesgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Dresden befindet, alle weiteren Landesgerichte aber auf Leipzig, Chemnitz und Bautzen verteilt wurden.

Auch für die Bildung des juristischen Nachwuchses wird viel getan: An der Dresden International University findet der weiterführende Studiengang Medizinrecht statt. In Zeiten der Spezialisierung auf ein oder zumindest einige wenige Themen sind besondere Kenntnisse für einen Rechtsanwalt unerlässlich. Hiervon profitieren die Mandanten, die sich durch das vorgeschriebene Procedere, das zum Erlangen des Titels Fachanwalt notwendig ist, kompetent vertreten fühlen dürfen.

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